Elektronische Arbeitsunfähigkeits-bescheinigung eAU

eAU ab 01.01.2023: Warum das tatsächliche Potential für Arbeitgeber noch nicht ausgeschöpft wird

Die Einführung der „Elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung“ (kurz: eAU) klingt im Zeitalter der Digitalisierung und Entbürokratisierung zunächst einmal sehr sinnvoll:

  1. Arbeitnehmer:in (AN) fühlt sich krank und geht zum Arzt
  2. AN meldet sich bei seinem Arbeitgeber abwesend (hier: krank) und muss jetzt zusätzlich angeben, ob mit oder ohne Attest inkl. der vorauss. Dauer der krankheitsbedingten Abwesenheit
  3. Arzt bescheinigt ggfs. die Arbeitsunfähigkeit und übermittelt AU elektronisch an Krankenkasse
  4. AG (oder der beauftragte Dienstleister/Steuerberater) ruft die AU elektronisch bei der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse ab
  5. Krankenkasse übermittelt eAU an AG

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