Elektronische Arbeitsunfähigkeits-bescheinigung eAU
eAU ab 01.01.2023: Warum das tatsächliche Potential für Arbeitgeber noch nicht ausgeschöpft wird
Die Einführung der „Elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung“ (kurz: eAU) klingt im Zeitalter der Digitalisierung und Entbürokratisierung zunächst einmal sehr sinnvoll:
- Arbeitnehmer:in (AN) fühlt sich krank und geht zum Arzt
- AN meldet sich bei seinem Arbeitgeber abwesend (hier: krank) und muss jetzt zusätzlich angeben, ob mit oder ohne Attest inkl. der vorauss. Dauer der krankheitsbedingten Abwesenheit
- Arzt bescheinigt ggfs. die Arbeitsunfähigkeit und übermittelt AU elektronisch an Krankenkasse
- AG (oder der beauftragte Dienstleister/Steuerberater) ruft die AU elektronisch bei der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse ab
- Krankenkasse übermittelt eAU an AG