Elektronische Arbeitsunfähigkeits-bescheinigung eAU

eAU ab 01.01.2023: Warum das tatsächliche Potential für Arbeitgeber noch nicht ausgeschöpft wird

Die Einführung der „Elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung“ (kurz: eAU) klingt im Zeitalter der Digitalisierung und Entbürokratisierung zunächst einmal sehr sinnvoll:

  1. Arbeitnehmer:in (AN) fühlt sich krank und geht zum Arzt
  2. AN meldet sich bei seinem Arbeitgeber abwesend (hier: krank) und muss jetzt zusätzlich angeben, ob mit oder ohne Attest inkl. der vorauss. Dauer der krankheitsbedingten Abwesenheit
  3. Arzt bescheinigt ggfs. die Arbeitsunfähigkeit und übermittelt AU elektronisch an Krankenkasse
  4. AG (oder der beauftragte Dienstleister/Steuerberater) ruft die AU elektronisch bei der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse ab
  5. Krankenkasse übermittelt eAU an AG

Dieses elektronische Meldeverfahren soll die vielen gelben Scheine aus Papier (heute: über 70 Mio. Krankschreibungen pro Jahr in jeweils vierfacher Ausfertigung) ersetzen und bietet auf den ersten Blick nur Vorteile für AN, AG, Ärzte und Krankenkassen:

  1. Weniger Papier
    Entbindung des AN von der Zustellung an den AG
  2. Keine Medienbrüche mehr
  3. Reduktion von Erstellungs-/Übermittlungskosten
  4. Sichere, lückenlose und zeitnahe Übermittlung und Dokumentation

Mehrfache Verschiebungen des obligatorischen Starttermins für AG (aktuell: 01.01.2023 – zuletzt durch Billigung des Bundesrates am 11.03.2022) deuten allerdings an, dass die Realität insbesondere für Arbeitgeber deutlich komplizierter wird.

Ein maßgeblicher Grund sind Ausnahmen. Neben der Tatsache, dass private Krankenkassen und somit privatversicherte AN nicht am eAU-Verfahren teilnehmen, gibt es weitere AU-Bescheinigungen, die auf dem bisherigen Papierwege erfolgen werden (z.B. Kind erkrankt, Reha, Privatärzte).

Dies bedeutet für AG in der Praxis, dass Prozesse für unterschiedliche Übermittlungswege geschaffen werden müssen, was mit zusätzlichem Aufwand statt Entlastung verbunden ist. Zumindest so lange, bis der angestrebte digitale Prozess tatsächlich alle analogen Abläufe abgelöst hat.

Perspektivisch bietet die eAU für AG aber erhebliche Potentiale in Sachen Prozessvereinfachung und -effizienz. Hier einige Beispiele:

  1. schnellere Datenübermittlung von Fehlzeiten und damit kurzfristige Anpassungsmöglichkeiten in der Personaleinsatzplanung,
  2. deutlich geringerer Handlings-Aufwand und reduzierte Fehlerquellen bei der Bearbeitung von Krankmeldungen (Post öffnen, Daten erfassen),
  3. Entfall der Archivierung

Arbeitgebern und insbesondere Personalabteilungen raten wir, sich trotz bestehenden Unsicherheiten bereits frühzeitig mit dem Thema eAU und damit verbundenen Prozessen zu befassen. Im Fokus sollte hierbei die Frage stehen, auf welchem Weg Zeiterfassungssysteme, Personaleinsatzplanung und Entgeltabrechnung die relevanten Daten erhalten.

Wie sehen Sie die Zukunft der eAU?

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